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Die schulische Förderhilfe zur Wiedereingliederung in den regulären Schulalltag

Bei besonderen Problematiken wird über einen kleinen Klassenverband mit bis zu 8 Schülern der Jugendliche auf die Wiedereingliederung in den regulären Schulalltag vorbereitet. Dabei werden die Kinder sozialpädagogisch und psychologisch begleitet und im Bedarfsfall über Einzelunterricht gefördert.

Zuweisung

Die Jugendlichen oder deren Eltern kommen auf Anraten von Kliniken, Tageskliniken, Beratungsstellen, sozialen Diensten, niedergelassenen Therapeuten und schulpsychologischen Diensten. Die Hilfen können im Rahmen der Hilfen zur Erziehung (KJHG §§27 ff SGB VIII) oder der Eingliederungshilfe (§35a KJHG SGB VIII; evtl. §§ 39;40 BSHG) oder auch privat in Anspruch genommen werden.

Ausschlusskriterien

Nicht geeignet ist die Einrichtung für Kinder/Jugendliche, bei denen eine geschlossene Unterbringung erforderlich ist, bei nachgewiesener Lernbehinderung oder bei Jugendlichen mit manifester Suchtproblematik.

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